Öffnungszeiten

Montag Ruhetag (Ostermontag & Pfingstmontag offen) !!!

 

April
Fr-So täglich / 15:00 Uhr - 19:00 Uhr

Mai
Di-Fr täglich / 15:00 Uhr - 19:00 Uhr Sa/So 14:00 Uhr - 20:00 Uhr

Juni

Di-Fr täglich / 15:00 Uhr - 19:00 Uhr Sa/So 14:00 Uhr - 20:00 Uhr

Juli

Di-Fr täglich / 15:00 Uhr - 19:00 Uhr Sa/So 14:00 Uhr - 20:00 Uhr

August

Di-Fr täglich / 15:00 Uhr - 19:00 Uhr Sa/So 14:00 Uhr - 20:00 Uhr

September

Di-Fr täglich / 15:00 Uhr - 19:00 Uhr Sa/So 14:00 Uhr - 19:00 Uhr

Oktober

Fr-So täglich / 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
  

 

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

sowie

Parkplatz- und Geländeordnung

der Waketoolz Wakeparks GmbH & Co. KG (Wakepark)

 

Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Waketoolz Wakepark GmbH & Co.KG (nachfolgend Wakepark genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt).

Anmeldung und Vertragsabschluß

Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrags an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenbuchungen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich sobald die bestellte Leistung vom Wakepark schriftlich, per Fax, per Email oder mündlich bestätigt wird.

Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Wakeparks. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Wakepark.

Gelände / Parkplatz:

Betreten und Nutzen des Geländes auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Offenes Feuer, Grillen, Campen, Zelten und Übernachten sind auf dem gesamten Gelände verboten. Auf dem ganzen Gelände herrscht Leinenpflicht für Hunde. Hundehalter sind für ihre Tiere verantwortlich – und zwar auch für deren Hundehaufen. In allen Gewässern herrscht Hundeverbot. Bei Zuwiderhandlung wird ein sofortiger Geländeverweis ausgesprochen behält sich der Betreiber rechtliche Schritte vor.

Umkleiden/ Duschen:

Die Umkleideräume und Innenduschen sowie die WC´s im Betriebsgebäude stehen nur Wassersportlern und den Bistrogästen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Warmwasser besteht nicht. Haftung für Wertgegenstände aller Art wird nicht übernommen.


Benutzung der Seilbahnen:

Die Sicherheitsbestimmungen des Wakeparks (siehe Aushang: Hinweise für Wasserski und Wakeboarden, sowie Informationstafel am Starthaus) sind für alle Kunden der Seilbahn verbindlich. Die Benutzung der Seilbahn erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Kunde verpflichtet sich den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten und eine Schwimmweste zu tragen. Ein Kunde, der trotz Hinweis auf sein Fehlverhalten, die Sicherheitshinweise nicht beachtet, wird von der weiteren Benutzung der Bahn ausgeschlossen. Seine Karten verlieren ihre Gültigkeit. Forderungen an den Wakepark können nicht gestellt werden. Der Kunde haftet für Schäden, die durch Fehlverhalten entstehen in vollem Umfang. Bei erhöhtem Andrang kann das Bedienungspersonal des Wakeparks die am Stück gefahrenen Runden auf 4 beschränken. Wasserstarts sind im öffentlichen Betrieb nicht erlaubt.


Für die Benutzung der Seilbahnen wird vom Wakepark keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Wakeparks vor.
Die Kunden der Seilbahnen des Wakeparks werden nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sportarten Wasserskifahren sowie Wakeboarden gefährlich sein können. Insbesondere müssen die Kunden der Wasserskiseilbahnen geübte Schwimmer sein. Verletzungen, auch schwerer Art, können - wie bei jeder Sportart - nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere müssen Kunden auf die Hanteln der nicht besetzte Leinen von gestürzten Kunden achten, die auf der Wasseroberfläche bis zum Starthaus zurückgezogen werden. Gestürzte Kunden sind großräumig zu umfahren. Im Zweifel gilt stets: "Kein Risiko eingehen, sondern die Leine loslassen!"


Geschwindigkeit der Seilbahnen :
Die Betriebsgeschwindigkeit der Seilbahn liegt im öffentlichen Betrieb zwischen 25 und 32 km/h. Kein Benutzer kann ein Recht auf eine bestimmte Geschwindigkeit geltend machen.

Karten:

Durch den Kauf einer Wakeboard- oder Wasserskikarte kommt ein Beförderungsvertrag zwischen dem Wakepark und dem Benutzer zustande. Karten sind nicht übertragbar. Für Zeitkarten gilt bei Verlust keinen Ersatz. Der Betreiber behält sich vor unter 5 Fahrern die Seilbahn geschlossen zu lassen.
Unsere Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.

1-Stundenkarten
gelten vom Zeitpunkt des Erwerbs 1 Stunde.

2-Stundenkarten
gelten vom Zeitpunkt des Erwerbs 2 Stunden.
4-Stundenkarten
gelten vom Zeitpunkt des Erwerbs 4 Stunden.

Tageskarten
gelten während der regulären Öffnungszeiten der Seilbahn. Bei Seilbahnvermietungen haben diese Karten keine Gültigkeit. Sie sind nicht übertragbar.

Jahreskarten
Alle Jahreskarten gelten ab Bezahlung 365 Tage und nur im öffentlichem Betrieb (d.h. nicht bei Bahnreservierungen, Kursen, Wettkämpfen etc.). Jahreskarten gelten nur an Lift 1 (5-Mast-Analge).
Jahreskartenfahrer haben keine besonderen Rechte. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln verliert die Jahreskarte ihre Gültigkeit. Umstände, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, wie Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt, Betriebsunterbrechungen aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Seuchengefahr) etc. können nicht beanstandet werden oder zur Rückerstattung oder Verlängerung der Gültigkeit beitragen.

Verleih

Jeder ausgeliehene Gegenstand ist vom Kunden sorgfältig zu behandeln. Bei Verspäteter Rückgabe kostenpflichtigen Leihmaterials ist die Leihgebühr für die angefangene Stunde zu entrichten. Bei einem erneuten Ausleihen hat der Ausleihende erneut eine Leihgebühr zu entrichten (s. Preisliste). Bei Verlust oder Beschädigung sind der Neupreis des Ersatzes zu zahlen.

Benutzung von Features

Das Befahren aller Features (z.B. Kicker, Slider, Funbox, Table) ist nur mit Helm und Prallschutzweste gestattet. Es muss ein unterschriebener Haftungsausschluss vorliegen. Das Befahren von Features bleibt erfahrenen Fahrern vorbehalten. Die Features dürfen nur mit Wakeboards oder Wakeskies für Wakeparks genutzt werden. Die Benutzung der Features mit Kite-, Surf-, Kneeboards oder Wasserski sowie die Verwendung von Metall-Finnen ist strengstens verboten. Während Zeiten sehr hohen Andranges kann die Benutzung der Features aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Es besteht beim Kauf einer Karte kein Anspruch auf Benutzung der Features. Bei einem Verstoß gegen diese Sicherheitsbestimmungen kann dem Fahrer die Wakeboard- und Wasserskikarte entzogen werden.
Gerade bei der Benutzung von Features (z.B. Kicker, Slider, Funbox, Table) ist die Verletzungsgefahr erhöht. Darauf wird der Benutzer der Wasserskiseilbahn nochmals ausdrücklich hingewiesen.

Bezahlung

Einzeltickets/Jahreskarten/Leihgebühren
Die Bezahlung von Einzeltickets, Saisonkarten und Leihgebühren erfolgt jeweils vor Inanspruchnahme der Leistung.

Kurse
Bezahlung der Kursgebühr erfolgt durch den Kunden zum Zeitpunkt der Anmeldung oder vor Beginn des Kurses.

Bahnmiete
Buchungen sind mit einem Vorlauf von mind. 3 Werktagen telefonisch oder per E-Mail möglich.
Bitte fragen Sie Ihre Wunschtermine telefonisch oder über unsere Website an.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Termin sind gegen eine Stornogebühr von 20,- Euro möglich. Danach fällt der volle Preis an.
Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung oder aus Wettergründen sind ausgeschlossen.

Events/Incentives

Buchungen sind mit einem Vorlauf von mind. 20 Tagen telefonisch oder per E-Mail möglich. Mit Auftragsbestätigung durch den Wakepark erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung in Höhe von mindestens 50% der Auftragssumme, die sofort bezahlt werden muss. 25% des Restbetrages ist 7 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen und die restlichen 25% sind bis 2 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen. Der Kunde muss dem Wakepark die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen. Diese Teilnehmerzahl ist Abrechnungsgrundlage.
Der Kunde kann vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Wakepark. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Wakepark eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Schaden kann vom Wakepark konkret berechnet werden oder nach seiner Wahl einen pauschalen Ersatzanspruch geltend machen:
Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung des Kunden beim Wakepark

Vom Buchungstag bis zum 7. Tag vor der Veranstaltungsbeginn          50%
Vom 6. bis 2. Tag vor der Veranstaltungsbeginn                                    75%
Ab 2 Tag vor Veranstaltungsbeginn und Nichtantritt                             100%

Darüber hinaus gelten bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger, insbesondere hinsichtlich der Zahlungs- und Stornobedingungen.

Rücktritt/Stornierung durch den Kunden

Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung oder aus Wettergründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen.

Einzeltickets/Jahreskarten/Leihgebühren/Kurse
Ein Rücktritt ist nach Vertragsabschluss nicht möglich. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. .


Rücktritt/Kündigung/Umbuchung durch den Wakepark

Der Wakepark kann die Benutzung der Wasserskianlage absagen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse eine sichere Durchführung der Veranstaltung bzw. sonstige vereinbarte Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet ist. Betriebliche oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden, wenn möglich, durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen. Diese Regelung entfällt bei Jahreskarten. Der Wakepark kann den Vertrag mit einem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer des Kunden ungeachtet einer Abmahnung (gelbe Karte) durch den Wakepark, die Durchführung nachhaltig stört und/oder Regeln und Sicherheitsauflagen nicht beachtet. Der Wakepark behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung. Außerdem ist der Wakepark berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung abzulehnen oder abzubrechen, wenn das Personal des Wakeparks den Eindruck hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht.

Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen und Benutzung der Wasserskianlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden des Wakeparks Leistungsstörungen entstehen, gilt jegliche Haftung des Wakeparks ausgeschlossen. Insbesondere kann keine Haftung übernommen werden für Unfälle wie sie bei Ausübung von Wassersportarten vorkommen können. Keine Haftung besteht bei Einbruch und Diebstahl. Der Wakepark haftet auch nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden.

Mitwirkungspflicht

Der Kunde versichert, dass er bzw. die Teilnehmer der Veranstaltung gesund sind. Insbesondere versichert der Kunde, dass der Teilnehmer frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Tätigkeit nicht zulassende, gesundheitlichen Beeinträchtigung sind. Von jedem Kunden und Teilnehmer wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistischer Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln der ICA (International Cableways Association) zu beachten und sich an die Vorgaben des Personals zu halten. Der Kunde ist weiter verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mögliche Beanstandungen müssen dem Wakepark unverzüglich mitgeteilt werden

Datenschutz / Urheberrechte

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Wakepark zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Dem Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Wakeparks erfolgen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Landshut.

Unwirksamkeit/Salvatorische Klausel


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGBs hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen müssen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

Diese AGB sind gültig ab 01.01.2019